Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Was Tun nach Unfall

Nach einem Verkehrsunfall gibt es für den Unfallgeschädigten viel zu organisieren. Dazu gehört in erster Linie, ein Schadengutachten von einem Experten anfertigen zu lassen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Das beschädigte Fahrzeug wird in eine Kfz-Werkstatt gebracht und der Geschädigte überlässt alles weitere der Werkstatt, ohne weiterhin selbst Entscheidungen treffen zu können. Die andere Möglichkeit ist, einen unabhängig arbeitenden Kfz Gutachter einzuschalten, der das Unfallgutachten schnell und fachgerecht erstellt. Der passende Kfz Gutachter lässt sich sehr komfortabel und einfach über ein Vermittlungsportal im Internet finden.

Neogutachter.de ist so ein Portal, das Unfallgeschädigte und Kfz Sachverständige zusammenbringt. Der Service ist für den Unfallgeschädigten kostenfrei und speziell Neogutachter.de gibt an, dass das Angebot darüber hinaus auch unverbindlich ist. D.h. der Besteller hat jederzeit die Möglichkeit seine Bestellung zu stornieren. Der Bestellprozess ist einfach und kann online per Formular oder telefonisch ausgelöst werden. Besonders kundenfreundlich ist die Vermittlung eines Kfz Gutachters innerhalb von höchstens 24 Stunden, wobei die Kontaktaufnahme zumeist noch am selben Tag erfolgt. Zudem kommt der Kfz-Gutachter auf Wunsch zum Unfallgeschädigten nach Hause – ein Rundum-Sorglos-Paket! Der Vermittlungsservice ist für viele Städte bundesweit verfügbar.

Kfz-Werkstatt finden

Wie schon bei der Wahl des Gutachters sollte die Wahl nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall auf eine geprüfte unabhängige Kfz-Fachwerkstatt fallen. Bei der anstehenden Reparatur hält sich diese Werkstatt an das zuvor durch den Kfz Gutachter erstellte Unfallgutachten. In diesem sind die zu reparierenden Schäden des Fahrzeugs aufgeführt. In manchen Fällen wird die Versicherung des Unfallgegners vorschlagen, eine passende Werkstatt zu suchen. Dieses Angebot sollte der Unfallgeschädigte ablehnen oder zumindest kritisch hinterfragen. Die Versicherung wird eine möglichst günstige Werkstatt suchen, aber das ist eigentlich keine Grundvoraussetzung für den Geschädigten. Die gegnerische Versicherung will einfach nur versuchen Kosten zu sparen und handelt nicht im Interesse des Geschädigten.

Ein unabhängiges Portal wie Neogutachter.de handelt dagegen immer im Interesse der Unfallgeschädigten. Der vermittelte Kfz Gutachter empfiehlt gerne eine geprüfte Meisterwerkstatt oder einen Lackierfachbetrieb aus der Nähe, in dem das Fahrzeug zuverlässig und kompetent repariert wird. Der Gutachter kann auch behilflich sein, wenn Rechtsbeistand benötigt wird und bei allen anderen Fragen rund um den Fahrzeugschaden mit Rat und Tat beiseite stehen.

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Reparaturbestätigung nicht vergessen

In manchen Fällen zahlt die gegnerische Versicherung den Schadensersatz an den Unfallgeschädigten direkt aus. Dann steht es dem Geschädigten frei, den Betrag komplett, teilweise oder auch gar nicht zur Reparatur des Fahrzeugs zu nutzen. Dem Unfallgeschädigten steht es frei, wie die Zahlung der Versicherung verwendet wird. Wurde der Fahrzeugschaden repariert, sollte bei der Abholung nicht vergessen werden, eine Reparaturbestätigung auszustellen. Ohne eine Reparaturbestätigung können schnell Nachteile für den Unfallgeschädigten entstehen.

Es kann passieren, dass die Versicherung des Unfallverursachers die Werkstattrechnung nicht in voller Höhe anerkennt. An sich ist eine Reparaturbestätigung sehr einfach auszustellen. Eigentlich reicht bereits ein Foto des Bereichs am Fahrzeug, der repariert wurde. Das Foto sollte das aktuelle Datum tragen. Damit kann die erfolgte Reparatur nachgewiesen werden. So können auf einfache Art und Weise Unstimmigkeiten zwischen Versicherung und Unfallopfer vermieden werden.

Über Christian 227 Artikel
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