Elterngeld in Elternzeit: Was berufstätige Eltern wissen müssen

Eltern mit Kind an der Hand

Mütter und Väter haben nach der Geburt eines Kindes das Recht, Elternzeit zu nehmen, was bedeutet, dass sie sich während dieser Zeit ausschließlich um ihre Familie kümmern können. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können dabei von ihren Arbeitgebern einfordern, sie bis zu drei Jahre von ihrer Arbeit freizustellen. Sie erhalten in dieser Zeit zwar keinen Lohn, dafür jedoch Elterngeld, wenn sie dies beantragen. Elterngeld und Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

Erfahren Sie in diesem Artikel alles rund um das Thema Elterngeld und Elternzeit, damit Sie wissen, welche Ansprüche Sie geltend machen können. Wer zu diesen Themen rechtlich beraten werden möchte oder rechtlichen Beistand benötigt, sollte sich am besten an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wie zum Beispiel den Rechtsanwalt in Aschaffenburg, wenden.

Unter welchen Voraussetzungen haben Eltern Anspruch auf Elternzeit?

Anspruch auf Elternzeit haben berufstätige Eltern, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und dieses überwiegend selbst betreuen. Es ist möglich, dass beide Elternteile ihren Anspruch auf Elternzeit gleichzeitig geltend machen. Sie können dies aber auch abwechselnd tun. Grundsätzlich hat jeder, der einen deutschen Arbeitsvertrag vorweisen kann, Anspruch auf Elternzeit. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt. Dieser Anspruch gilt ebenso für geringfügig Beschäftigte, Auszubildende sowie Beschäftigte mit befristeten sowie unbefristeten Verträgen. Erwerbslose, Studenten, Selbstständige oder Praktikanten haben allerdings keinen Anspruch auf Elternzeit.

Wie lange können berufstätige Eltern Elternzeit nehmen?

Berufstätige Eltern haben die Möglichkeit, pro Kind drei Jahre Elternzeit zu nehmen. Dies ist jedoch erst ab Beginn der Geburt des Kindes möglich. Der Anspruch endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes. Eltern können hierbei die gesamte Elternzeit in maximal drei Zeitabschnitte aufteilen. Der dritte Zeitabschnitt kann allerdings vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn hierfür betriebliche Gründe vorliegen und der Zeitraum für die Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem 8. Geburtstag  liegt. Hinzu kommt, dass Eltern während dieser Zeit nur 24 Monate Elternzeit von den insgesamt drei Jahren nehmen dürfen.

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Wie Elternzeit beantragt wird

Wer Elternzeit nehmen möchte, muss dies bei seinem Arbeitgeber anmelden, jedoch nicht beantragen. Die Anmeldung muss dabei schriftlich erfolgen. Das heißt, sie darf nicht per Mail oder per Telefon erfolgen. Bei der inhaltlichen Gestaltung ist es wichtig darauf zu achten, dass der Beginn sowie das Ende der Elternzeit mit einem Datum angegeben werden. Für die ersten drei Jahre gilt eine Frist von 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit und für die Jahre danach eine Frist von spätestens 13 Wochen. Es ist außerdem zu empfehlen, sich eine Bestätigung von seinem Arbeitgeber einzuholen. Dieser ist dazu verpflichtet, solch eine Bescheinigung an seine Angestellten auszuhändigen.

Unter welchen Voraussetzungen haben Eltern Anspruch auf Elterngeld?

Da Eltern während der Elternzeit keinen Lohn erhalten, können sie als Ausgleich Elterngeld beantragen. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen ebenso verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die:

  • In Deutschland wohnhaft sind
  • Mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und dieses selbst betreuen
  • Gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten

Für diese finanzielle Unterstützung spielt das Beschäftigungsverhältnis keine Rolle, was bedeutet, dass auch Erwerbslose, Studenten, Selbstständige usw. einen Anspruch auf diese finanzielle Leistung haben.

Die drei Varianten des Elterngeldes

Je nach Bedarf und individueller Situation haben Eltern die Möglichkeit, zwischen drei verschiedenen Varianten beim Elterngeld zu wählen. Diese können auch miteinander kombiniert werden. Die erste Variante ist das Basiselterngeld. Das Basiselterngeld können Eltern für bis zu maximal 14 Lebensmonate erhalten. Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt normalerweise 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens vor der Geburt. Eine weitere Möglichkeit ist das ElterngeldPlus. Dieses können Eltern doppelt so lange wie das Basiselterngeld erhalten. Sollten Eltern nach der Geburt jedoch nicht arbeiten, dann fällt das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld aus. Die dritte Variante ist der sogenannte “Partnerschaftsbonus”. Sollten Eltern in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten für jeweils 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, dann haben diese die Möglichkeit, zusätzlich zum ElterngeldPlus für zwei bis vier Monate weiteres Geld zu erhalten. Achtung: Seit dem 1. April 2024 gibt es eine neue Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende beim Thema Elterngeld. Nähere Infos rund um das Thema Elterngeld sind auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit zu finden.

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Wie Elterngeld beantragt wird

Wer Elterngeld beantragen möchte, kann dies erst nach der Geburt seines Kindes tun. Ab diesem Zeitpunkt hat man drei Monate für die Beantragung Zeit. Elterngeld wird nämlich nur bis zu drei Monate rückwirkend bezahlt. Jedes Bundesland hat eine eigene Elterngeldstelle, bei der das Elterngeld beantragt werden kann. In manchen Bundesländern ist dies inzwischen online möglich. Dem Antrag müssen außerdem verschiedene Dokumente angefügt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Geburtsurkunde des Kindes sowie vorherige Gehaltszahlungen. Für den Fall, dass Eltern mit der Berechnung des Elterngeldes nicht einverstanden sind, haben diese die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch bei der jeweiligen Elterngeldstelle einzulegen.

Über Christian 229 Artikel
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